Verhaltenskodex für die Mitarbeiter der ALUMINIUM RHEINFELDEN Group

Inhaltsverzeichnis:

  1. Leitbild
  2. Verhalten nach geltenden Gesetzen
  3. Der Wettbewerb
  1. Steuern und Subventionen
  1. Produktsicherheit
  1. Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz
  1. Firmeneigentum und Geschäftsgeheimnisse
  1. Dokumentation von Geschäftsvorgängen und Datenschutz
  1. Der Mensch im Mittelpunkt

  • 9.1 Menschenwürde
  • 9.2 Diskriminierungsverbot
  • 9.3 Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit
  1. Geltungsbereich und Umsetzung

  1. Leitbild 
  • Bei uns stehen der Mensch, der schonende Umgang mit der Umwelt und das sichere Produkt in gleichbleibend hoher Qualität im Mittelpunkt.
  • Wir gehen wertschätzend und respektvoll miteinander um, schätzen unsere Kunden, Lieferanten und Partner.
  • Als Führungskräfte der Rheinfelden Aluminium Group pflegen wir einen vertrauensvollen, gerechten und fairen Umgang mit unseren unterstellten Mitarbeitern.
  • Wir bieten als anerkannter Ausbildungsbetrieb jungen Menschen die Möglichkeit auf eine solide und zukunftsorientierte Ausbildung.
  • Wir arbeiten im Team und denken abteilungsübergreifend. Nur mit einer Wir-Perspektive können wir das Unternehmen kontinuierlich verbessern und effiziente Prozesse führen.
  • Transparenz, Kollegialität und Menschlichkeit sind wichtige Bausteine unserer Unternehmenskultur und werden durch eine verantwortungsvolle Führung gesichert.
  • Im Rahmen unseres QM-Systems verbessern wir stets unsere Leistungen und Produkte systematisch im Interesse aller beteiligten Parteien.
  • Unsere Forschung und Entwicklung sorgt für Neuentwicklungen marktgerechter Produkte und für eine stetige Optimierung bestehender Produkte.
  • Mit unseren individuellen und maßgeschneiderten Lösungen unterstützen wir unsere Kunden in der Umsetzung ihrer Anforderungen.
  • Gemeinsam arbeiten wir an der Umsetzung der Unternehmensziele und unterstützen uns gegenseitig bei der Erreichung.

  1. Verhalten nach geltenden Gesetzen

Die geltenden Gesetze halten wir unseren Werten entsprechend ein. Rechtswidriges Handeln gefährdet die Geschäfte unseres Unternehmens, weil es zu gravierenden Reputationsverlust, Strafverfolgung, Schadensersatz und Auftragsverlust führen kann.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die rechtswidrig handeln, werden strafrechtlich verfolgt. Gesetzestreues Verhalten dient sowohl dem Schutz der Beteiligten als auch des Unternehmens.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, sich über die in ihrem Verantwortungsbereich geltenden Gesetze und Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten.

In Zweifelsfällen wenden diese sich an entsprechende Fachabteilungen oder an die direkten Vorgesetzten.

  1. Der Wettbewerb

Wir halten uns an die Gesetze zum Schutz des Wettbewerbs und stimmen uns nicht mit Konkurrenten über unser Wettbewerbsverhalten ab.

Verboten sind insbesondere die Absprache von Preisen und Konditionen, die Aufteilung von Märkten und Regionen, die Zuteilung von Kunden und Abstimmung von Angebotsentwicklungs- oder Produktionsstrategien. Unzulässig sind insoweit nicht nur ausdrückliche Absprachen, sondern auch abgestimmte Verhaltensweisen. Bereits der Informationsaustausch mit Konkurrenten, der Grundlage einer solchen abgestimmten Verhaltensweise sein kann (z.B. Preise, Kosten, Margen, Konditionen, Kunden, Fertigungskapazitäten usw.) ist unzulässig. Verstöße gegen diese Verbote werden durch die Kartellbehörden konsequent verfolgt und  können zu existenzgefährdenden Sanktionen für das Unternehmen führen.

Bestechung ist gesetzeswidrig und mit hohem Risiko für unsere Mitarbeiter und unser Unternehmen verbunden. Sie ist in jedem Fall zu unterlassen. Wir bieten  unseren Geschäftspartnern keine unzulässigen Vorteile an und nehmen solche auch nicht in Anspruch.

Provisionen und Vergütungen, die Händler, Vermittler oder Berater erhalten, dürfen nur für zulässige und tatsächlich erbrachte Leistungen bezahlt werden und müssen in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Leistungen stehen.

Wir halten uns an die für den grenzüberschreitenden Handel geltenden Vorschriften. Das betrifft vor allem die Beachtung bestehender Import- oder Exportbeschränkungen, die Einholung erforderlicher Genehmigungen und die Bezahlung festgesetzter Zölle und Steuern.

Bei Unklarheiten ist die Zoll-Abteilung hinzuzuziehen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen unterliegt regelmäßigen Prüfungen durch die Behörden. Bei Verstößen drohen erhebliche Sanktionen gegen die Verantwortlichen und das Unternehmen.

Geschäftliche Nebentätigkeiten eines Mitarbeiters bedürfen der vorherigen Zustimmung der jeweiligen Geschäftsleitung. Das gilt insbesondere in Bezug auf Nebentätigkeiten für Wettbewerber, Kunden oder Lieferanten oder finanziell Beteiligten an diesen. Sind enge Familienangehörige an solchen Tätigkeiten oder Beteiligungen engagiert, so ist das der Personalabteilung anzuzeigen.

Geschäftliche und private Interessen trennen wir strikt und nutzen unsere Tätigkeit bei der Aluminium Rheinfelden Group nicht zur Erlangung privater Vorteile. Die Beauftragung von Geschäftspartnern für private Zwecke ist zu vermeiden. Geschäftspartner dürfen nicht aus privaten Interessen bevorzugt werden.

  1. Steuern und Subventionen

Wir halten alle gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Steuern und Subventionen ein und leisten auch keine Beihilfe zu Steuerhinterziehung oder Subventionsbetrug.

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss bewusst sein, dass das Entdeckungsrisiko bei Steuerdelikten aufgrund regelmäßiger und sorgfältiger Prüfungen der Steuerbehörden besonders hoch ist.

Verdachtsmomente führen sehr schnell zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden.

Bei der Beteiligung  von Kunden oder Lieferanten erfolgen Kontrollmitteilungen an deren zuständige Steuerbehörden und umgekehrt.

Die steuer- oder subventionsrechtliche Einschätzung von Sachverhalten ist oft schwierig. Grundsätzlich ist hier die Fachabteilung Finanz- und Rechnungswesen zu beteiligen.

  1. Produktsicherheit

An die Qualität und Sicherheit unserer Produkte und Leistungen stellen wir höchste Ansprüche. Wir kontrollieren unsere Produkte sorgfältig und helfen dem Kunden bei der Vermeidung von Gefahren. Bei der Tochtergesellschaft Rheinfelden ALLOYS GmbH & Co.KG ist die Funktion des Produktsicherheitsbeauftragten (PSB) besetzt und geschult.  

REACH-Vorgaben halten wir voll umfänglich ein.

  1. Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz

Wir sorgen für ein sicheres Arbeitsumfeld. Sicherheitsvorschriften sind strikt einzuhalten und ständig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Missstände sind unverzüglich aufzuzeigen und zu beseitigen.

Wir haben ein Konsequenz- und 0-Toleranz-Programm zu diesem Zweck installiert.

Wir gehen sparsam mit natürlichen Ressourcen um. Sämtliche negative Einwirkungen auf die Umwelt vermeiden wir.

  1. Firmeneigentum und Geschäftsgeheimnisse

Wir schützen das geistige und materielle Eigentum der Aluminium Rheinfelden Group.

Betriebsmittel behandeln wir sorgfältig und ihrem Zweck entsprechend. Wir benutzen Betriebsmittel einschließlich PC, Laptops, Festnetz- und Mobiltelefone nach internen Regularien seitens der IT-Abteilung.

Unnötige Kosten sind zu vermeiden. Mit der zur Verfügung gestellten Mitteln und Materialien gehen wir verantwortungsvoll um.

Wir treffen geschäftliche Entscheidungen auf der Grundlage kaufmännisch nachvollziehbarer Analysen von Chancen und Risiken.

Als Technologieunternehmen mit einem hohen Aufwand in Forschung und Entwicklung sind wir besonders auf den Schutz unserer Erfindungen und unseres Know-hows angewiesen.

Wir gehen deshalb mit Geschäftsgeheimnissen besonders sorgfältig um. Vertrauliche Informationen dürfen nicht an unbefugte Dritte gelangen. Dies gilt auch für vertrauliche Informationen, die wir von unseren Geschäftspartnern erhalten. 

  1. Dokumentation von Geschäftsvorgängen und Datenschutz

Dokumentation, Proben, Messungen aus laufenden Produktionsprozessen sind gemäß geltenden Aufbewahrungsfristen zu archivieren, um die Nachverfolgbarkeit sicherzustellen. Behördlich relevante Unterlagen sind in geeigneter, rechtssicherer Form zu hinterlegen. Manipulationen sind nach Stand der Technik auszuschließen.

Wir nutzen persönliche Daten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Vertragspartner ausschließlich für die Zwecke, zu denen sie uns zur Verfügung gestellt wurden und behandeln  sie vertraulich.

  1. Der Mensch im Mittelpunkt

9.1 Menschenwürde

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Respekt- und verständnisvoller Umgang sind Begleiter im Tagesgeschäft.

9.2 Diskriminierungsverbote

Ungleichbehandlung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Herkunft, Religion, Weltanschauung oder Behinderung sowie sonstiges diskriminierendes Verhalten lehnen wir ab. Wir dulden keine Diskriminierung oder Belästigung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir arbeiten vertrauensvoll mit den Arbeitnehmervertretern zusammen.

9.3 Verbote von Zwangsarbeit und Kinderarbeit

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vor körperlicher Bestrafung und vor physischer, sexueller und psychischer Belästigung zu schützen. Die Privatsphäre jedes Beschäftigen wird geachtet.

Das Verbot von Zwangsarbeit jeglicher Art wird beachtet. Allgemein beachten wir die jeweils geltenden Regelungen zum Verbot von Kinderarbeit. 

  1. Geltungsbereich und Umsetzung

Dieser Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aluminium Rheinfelden Group weltweit verbindlich. Verstöße gegen diesen Kodex werden nicht geduldet und ziehen disziplinarische Maßnahmen nach sich.

Erster Ansprechpartner für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter bei Fragen bzw. Unsicherheiten zu den Verhaltensgrundsätzen ist der direkte Vorgesetzte.

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter kann sich darüber hinaus auch an den Betriebsrat wenden.

Jedes Unternehmen der Aluminium Rheinfelden Group und jeder Geschäftsbereich ist für die Einhaltung des Verhaltenskodex sowie aller unternehmensintern  festgelegter Regeln verantwortlich.

Rheinfelden, 31.07.2017